KFZ Schutzbrief?
Hallo ist es möglich, dass ich den Betrag für meinen KFZ Schutzbrief steuerlich bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen angebe? Der Betrag ist in dem KFZ Haftpflichbetrag mit enthalten. Oder muss ich jetzt den Betrag für den KFZ Schutzbrief aus dem Betrag für die KFZ Haftpflicht rausnehmen oder kann ich ihn drin lassen? Ich bin normaler Arbeitnehmer. Die Beträge für die KFZ Haftpflicht würden sich auch steuerlich auswirken? Kann man den Beitrag für den KFZ Schutzbrief steuerlich geltend machen ?
2 Antworten
Ein KFZ-Schutzbrief ist vermutlich eher keine "Vorsorgeaufwendung".... aber egal ....
Denn ansonsten gilt ....
Die meisten Versicherungen kannst du als Vorsorgeaufwendungen als Teil der Sonderausgaben absetzen – jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal 1.900 Euro.
https://taxfix.de/steuertipps/versicherungen-von-der-steuer-absetzen/
Die Beträge für die KFZ Haftpflicht würden sich auch steuerlich auswirken?
NEIN.
als Arbeitnehmer sind sämtliche absetzbaren Versicherungsbeiträge durch die Kranken- und Pflegeversicherung erledigt!
ich gebe im Jahr Steuererklärungen im 3stelligen Bereich ab, ich habe noch keine einzige Konstellation bei Arbeitnehmern erlebt, in denen sich die Beiträge von anderen Versicherungen auswirken.
ein Schutzbrief ist WEDER eine Haftpflicht, noch eine Lebens-, Kranken, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.
Danke also muss ich den Betrag für den Schutzbrief aus den Haftpflichtbetrag rausrechnen.
Das beantwortet nicht meine Frage. Bei Zusammenveranlagung ergeben sich Konstellationen, da wirken sich diese Beiträge durchaus steuerlich aus. Wie sieht es also mit der steuerlichen Absetzbarkeit des KFZ Schutzbriefes aus Siehe oben in meiner Ausgangsfrage.