Kfz brief?

3 Antworten

Die Kosten wird letztendlich der Fahrzeughalter (oder bei abgemeldetem Auto der Eigentümer) tragen müssen.

Wenn ihr den Brief braucht und kein Geld habt, könntet ihr bei der Zulassungsstelle den Brief als verloren melden, dann bekommt ihr einen neuen. Das ist aber nicht der richtige Weg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Kfz-Meister

Zunächst einmal derjenige, der das Abschleppunternehmen beauftragt hat. Dieser wird das dann als Schadensersatz vom Halter zurückfordern.

Der Vermieter kann auch die Ansprüche an das Abschleppunternehmen abtreten. Dann kommen die Schadensersatzforderungen eben von diesem, zuzüglich Platzmiete bis das Fahrzeug dort abgeholt wird.

Alles natürlich vorausgesetzt, das Fahrzeug steht dort unbefugt oder vertragswidrig.

Na dein Mann natürlich.
mich verstehe den Zusammenhang mit dem Vermieter nicht.

Ich nehme an, das Fzg. steht abgemeldet und schrottreif auf dem Hof seines Vermieters und der will den da weghaben.

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@Stevo247

das nehme ich auch an, aber ich weiß es ja nicht. Fix ist: die Kraxn ist noch nicht abbezahlt - warum s keine Vollkasko gegeben hat weiß auch keiner - jetzt ist evtl das Auto hin und muss verschrottet werden was nur mit Brieg geht den es nicht gibt, da nicht abbezahlt.

wenn es so ist, musst du die Karrre natürlich d s w m bei deinem Ex Chef auslösen (Zb mit einem Kredit einer Bank)

oder versteh i den Sachverhalt noch immer falsch?

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