KFW - "Bestätigung zur Durchführung ... energieeffizientes Bauen P. 153/154"
Hallo Community!
Ich habe ein Haus gebaut und dafür 17,5 T € von der KFW erhalten. Nun fordert sie von mir - auch lt. Vertrag zu Recht - die Einholung dieser Bestätigung. Dies kann mir nur ein Gutachter bescheinigen, der den Hausbau nicht begleitet hat. Gebaut habe ich mit einem GU, der mir etliche Mängel hinterlassen hat. Habe form- und fristgerecht gerügt und müsste jetzt eigentlich klagen. Dafür fehlt mir aber definitiv das Geld nach Rücksprache mit einem RA. Der GU ist der Einzige, der mir die Fachunternehmerbescheinigungen herbeiholen kann - aber er will nicht. Somit kommt zunächst auch der von mir bestellte Gutachter nicht weiter - er kann mir die Bescheinigung nicht ausstellen.
Ich stehe hier also vor einem Dilemma.
Nun möchte ich gerne ein Schreiben an die KFW aufsetzen, mit der Bitte, auf die Bescheinigung zu verzichten. Mittlerweile - oh Wunder - hat mir der GU das Zertifikat des damals durchgeführten Blowerdoortests übersandt - er ist bestanden. Dieses Zertifikat wollte ich meinem Schreiben beilegen. Ebenso die Stromrechnungen der letzten 2,5 Jahre, woraus sich errechnen lässt, dass die Wärmepumpe unter 15,4 kwh/m² Endenergie verbraucht hat.
Mein Bankberater macht mir jedoch wenig Hoffnung - klar, er möchte am Liebsten den KFW-Kredit durch eine teurere Nachfinanzierung abgelöst sehen.
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich der KFW gegenüber auch weiterhin noch argumentieren kann.
Mein Schwager, der mit mir zusammen gebaut hat, hat 50 T KFW55-Mittel in Anspruch genommen - und muss die Bestätigung nicht einreichen.
Danke im Voraus Olaf
2 Antworten
Normalerweise gibt es ein energetisches Gutachten für die Immobilie, die für die Sanierung des Altbaus bzw. den Neubau ausgestellt wird. Das kann der Architekt (mit entsprechender Zulassung) oder ein Energieberater machen. Ich habe letzteren damit beauftragt. Nach Bauende bescheinigte der Energieberater auf einem Formblatt der KfW, daß die der Bau gemäß den der Planung zugrundeliegenden Eckdaten durchgeführt wurde. Die Bescheinigung war bei mir die Voraussetzung für 20% Darlehenserlaß, d.h. das hat sich gelohnt :-)
Der GU ist verpflichtet die Bescheinigung auszustellen unabhängig davon ob noch Mängel zu beseitigen sind oder nicht, notfalls unter Klageandrohung. Was ist denn konkret mit dem GU schriftlich vereinbart wurden ?
Danke an Euch Beide!
Vertraglich vereinbart war damals ein KFW70-Haus (ehem. KFW60). Bei der Wärmeschutzberechnung stellte sich heraus, dass wir durch geringen Aufwand KFW55 erreichen können. Also wurde die Wärmeschutzberechnung und die Bestätigung für den Kreditantrag ... auch darauf ausgerichtet. Erst jetzt änderte ich meinen KFW70-Kredit in 55 um.
Ich weiss, dass der GU nach der EneV verpflichtet ist, mir die Unterlagen zu liefern. Ich habe ihn per Klageandrohung und und und aufgefordert, mir die Unterlagen zu übersenden. Eine Woche nach Fristablauf kam zumindest mal das Zertifikat über den Blowerdoortest.
Doch leider fehlen mir alle Fachunternehmerbescheinigungen.
LG Olaf