Keine Umsatz, was nun?

2 Antworten

Ich kann verstehen, dass Dein Einzelunternehmen in 2021 keine Einnahmen hatte, aber gerade bei Gründung eines Unternehmens fallen doch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Betriebsausgaben an, die auf der Kostenseite auftauchen. Solltest Du nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt haben, kommen diese Betriebsausgaben wahrscheinlich zumindest teilweise mit einem Vorsteuerabzug.

Daher ist zu vermuten, dass das Unternehmen zwar keinen Gewinn, wohl aber einen Verlust in 2021 gemacht hat. Dies wäre steuerrelevant. Die USt.VA und die USt-Erklärung würden damit eine Vorsteuererstattung ausweisen, die EÜR hätte einen Verlust.

Sind die Betriebsausgaben und -einnahmen in 2021 wirklich alle Null, trägst Du eben in die EÜR und die Umsatzsteuererklärung nur Nullen ein, was zu mehr Nullen in der Anlage G oder S führt.

Daher ist zu vermuten, dass das Unternehmen zwar keinen Gewinn, wohl aber einen Verlust in 2021 gemacht hat. Dies wäre steuerrelevant. 

Heißt steuerrelevant in diesem Fall, das Angaben zu den Ausgaben verpflichtend sind, oder nur zum eigenen Vorteil ratsam wären?

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@LieberPrima

Eine Pflicht, Verluste durch Betriebsausgaben aus 2021 anzugeben, dürfte wohl nicht bestehen. Allerdings wäre die Angabe zu Deinem eigenen Vorteil.

Ist USt. relevant, so würdest Du auch auf einen Vorsteuerabzug verzichten. Auch diese Angabe wäre daher zu Deinem Vorteil.

Ich verstehe nicht so ganz, warum Du bei einer Abgabepflicht für die EÜR und USt.-Erklärung die Betriebsausgaben aus 2021 einfach vergessen willst. Ein Verlust im Anlaufjahr eines Unternehmens ist durchaus zu erwarten.

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@gandalf94305

Ich hatte 0€ Einnahmen, und hohe Ausgaben und werde mein Kleingewerbe nun abmelden. Daher frage ich mich, ob der Aufwand, die Ausgaben zusammenzusuchen überhaupt Sinn macht in meinem Fall

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Du füllst die Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung aus. Bei "Einnahmen" trägst Du 0,- ein und bei den verschiedenen Kostenposten das, was Du ausgegeben hast.

Das Resultat ist ein Verlust, den Du über die Anlage"G" in Deine Einkommensteuererklärung einbringst, was dann zu einer Einkommensteuererstattung führen wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

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