Keine Krankenkassenbeiträge für Riester-Rentner in der KVDR?
Stimmt es, dass Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner versichert sind, keine Krankenversicherungsbeiträge für Ihre Riester Renten zahlen müssen? Wenn das so ist, kann ich dort auch hinwechseln, oder müssen dazu bestimmte Bedingungen erfüllt werden?
1 Antwort
Die meisten Rentner werden künftig - zusätzlich zur gesetzlichen Rente und zur Betriebsrente - noch andere Alterseinkünfte haben: Eine Riester-Rente, eine Rürup-Rente oder eine andere private Rentenversicherung. Und das ist gut so.
Allerdings: Wer so vielseitig abgesichert ist, sollte besonders auf seine Krankenversicherung achten. Wer nicht aufpasst, muss nämlich von den zusätzlichen Alterseinkünften Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Dies gilt auch für die Riester-Rente. Betroffen hiervon sind diejenigen, die im Alter freiwillig gesetzlich versichert sind. Wer dagegen im Alter pflichtversichert ist (in der Krankenversicherung der Rentner, kurz: KVdR), bleibt hiervon verschont.
Die zusätzliche Belastung der Renteneinkünfte können gesetzlich Versicherte vermeiden, indem sie der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gleich "treu bleiben" - oder wenigstens rechtzeitig wieder in die GKV zurückkehren.
Krankenversicherung der Rentner Die Riester-Rente ist sozialversicherungsfrei - damit werben die Verkäufer von Riester-Verträgen. Diese positive Botschaft gilt allerdings nur dann, wenn die Riester-Anleger im Alter in einer gesetzlichen Kasse pflichtversichert (oder privat versichert) sind, nicht jedoch für freiwillig Versicherte. Letztere müssen von 200 Euro Riester-Rente rund 35 Euro an ihre Kranken- und Pflegeversicherung abführen.
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