Kein Unterhaltsvorschuss,kein Regelsatz

1 Antwort

Entschuldige, aber an Deinem Sachverhalt paßt etwas nicht.

DEn Regelsatz kann man Dir nicht nehmen, wenn der Kindsvater nicht zahlt. Da musst Du ggf. gegen das Jobcenter klagen, vorher natürlich Widerspruch gegen den BEscheid.

Die Begründung für die Ablehnung des Unterhaltsvorschusses ist auch daneben, denn den Unterhaltsvorschuss beantragt man ja gerade, weil man beim Unterhaltspflichtigen nichts holen kann.

Prüfe nochmal alle Bescheide und gehe ggf. zum Amtsgericht und hole Dir einen BEratungsschein.