kein Auszug trotz Kündigung, Vermieter dreht Wasser ab, ist das erlaubt?
mein Bekannter bekam die Kündigung seiner Wohnung. Hat aber noch keine Neue. Wo soll er hin? Er bleibt also noch ein bißchen in der gekündigten Wohnung. Nun dreht der Vermieter einfach Wasser ab!Das kann doch niciht erlaubt sein,oder?
1 Antwort

Das darf der garantiert nciht, ausser es liegt schon ein Räumungsbeschluss vor. Der Vermiter muss, wenn der Mieter nciht rechtzeitig auszieht einen Räumungsbeschluss beantragen. Dagegen kann dann der Mieter ggf. noch eine Räumungsschutzklage erheben.
Das Abdrehen der Wasserleitung ist Nötigung. Wenn der Mieter die Polizei ruft ist die Leitung sofort wieder auf und der Vermieter hat ein Strafverfahren am Hals.
Das Verfahren ist nur bei Gewerberaum möglich:
Aber die Entscheidung ist nciht auf Wohnraum übertragbar.
Schon gar nciht wenn weiter gezahlt wird.