Kaution zwischen Vor- und Nachmieter weitergegeben - ist das rechtens?

2 Antworten

Der Vertrag besteht zwischen Vormieter und Vermieter. Die Kaution wurde gestellt und wird nach Abschluß zurück gezahlt. Der neue Mieter entrichtet jetzt seine Kaution an den Vermieter. Zwischen Vor - und Nachmieter besteht kein Vertragsverhältnis.

Aha, Abrechnung auf dem kurzen Weg damit der Vermieter keine Gegenforderungen geltend machen kann. Dumm nur, dass es dafür keinerlei Stütze im geltenden Recht gibt und man als Mieter mit derartigen Lässigkeiten übelst auf die Nase fallen könnte.