Kaufgrundstück?
Hallo,
ich möchte eine Immobilie kaufen.
im Angebot steht Haus mit Kaufgrundstück, was ist damit gemeint?
ist im Kaufpreis die Kosten für Grundstück bereits enthalten?
3 Antworten

Ein Haus kann normalerweise immer nur zusammen mit dem Grundstück, auf dem es gebaut wurde, gekauft werden. Niemals getrennt. Denn das darauf gebaute Haus, ebenso Bäume, Garagen, Wege, .. sind "wesentliche Bestandteile" des Grundstücks. Man kauft also das Grundstück und das darauf gebaute Haus ist dann automatisch mit dabei.
§ 93 BGB - Wesentliche Bestandteile einer Sache - dejure.org
§ 94 BGB - Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes - dejure.org
Ausnahme:
- Wenn es sich um ein Erbbaugrundstück handelt. Hier kauft man nur das Haus und "mietet" das Grundstück für 100 Jahre, oder so. Aber das kommt nicht oft vor.
- Wenn neben dem Grundstück, auf dem das Haus gebaut wurde, noch ein unbebautes Nachbargrundstück, ein extra Garten oder so, verkauft werden soll. Ein solches Grundstück wäre dann ein extra Kaufgegenstand. Der ist auch extra als Grundstück im Grundbuch eingetragen.

Steht das Haus denn schon und ist das Grundstück näher bezeichnet? Oder handelt es sich um einen Bauträger, Fertighaushersteller o.ä.?
Im zweiten Fall würde der Begriff "Kaufgrundstück" wohl tatsächlich bedeuten, dass man ein Grundstück noch separat kaufen muss.

Richtig, im Gegensatz zum Erbbaurecht, wo der Erwerber Eigentümer des Bauwerks als Erbbauberechtigter auf Zeit wird, während der Veräußerer Grundstückseigentümer (= Erbbaurechtsausgeber) bleibt.