Kauf eines Haus über einen Makler, nun ist der Verkäufer verstorben.Wie geht es weiter?

3 Antworten

Erster Ansprechpartner ist der Notar. Abzuwarten bleibt, ob der Erbe/die Erben den Vertrag zu den mit dem Erblassers aushandelte Bedingungen mit Euch abschließen werden, richtet Euch darauf ein, dass das jetzt dauern kann.

Dein erster Ansprechpartner ist der Makler. Er sollte den Verkäufer und - spätestens jetzt im Eigeninteresse - auch den oder die Erben kennen.

Der wird auch rausfinden, ob der Fall einfach oder schwer wird, auch wenn Makler zum beschönigen neige.

Die Erben sind an einen nicht abgeschlossenen Vertrag nicht gebunden. Das ganze kann also schief gehen oder wenigstens lange dauern. Dein Job ist es, zu überlegen, ob du das Haus auch in ein paar Monaten, einem halben Jahr oder in Jahren noch willst.

Dankeschön, wenn der Notar Termin schon gewesen wäre, wäre es schon mein Haus oder ? Nur mal rheintheoretisch

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@Sternchen2017

Ist denn schon ein Vertragsentwurf erstellt worden? Wer hat den Notar beauftragt?

Wenn Ihr als Kaufinteressent das wart, wäre ja die spannende Frage, wer den Notar bezahlt bzw. ob die Kosten aus dem Nachlass erstattet werden müssen. Also, falls der Verkauf nicht stattfindet.

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@Andri123

Entwurf ja Notar läuft über Makler.

Der Makler wurde vom Verkäufer beauftragt

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@Sternchen2017

nein es wäre eine Auflassung erfolgt. Erst wenn Du bezahlt hättest würde der Notar tätig werden auch wenn der Verkäufer verstorben wäre.

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@Sternchen2017

Es geht um die Unterschrift unter den notariellen Vertrag. Hätte der Verkäufer die am Sterbebett noch geleistet, wäre das Grundstück auf euch aufgelassen worden und hättest du den Kaufpreis überwiesen wäre es euer Haus.

So bald der Vertrag unterschrieben ist, kann der Verkäufer nichts mehr aufhalten. Der Käufer auch nicht ohne Schadensersatzpflichtig zu werden.

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Wenn der Notar noch nicht tätig wurde, könnte man den Notar-Termin versuchen abzusagen. Allerdings nutzen Notare dies immer aus und schicken dann eine Rechnung. Abwarten auf Erben kann lange dauern.

Ich würde zum Termin erscheinen und wenn die Gegenseite nicht erscheint den Notar bitten die Rechnung an der Verkäufer zu schicken. Weil er ja den Schaden verursacht hat. Dann muss der Erbe für die Notar-Kosten aufkommen.

Das ist eine gute Idee. Ich werde mich mit den Makler kurzschließen

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Die Notargebühren fallen ja schon an für den Vertragsentwurf, auch ohne Beurkundung. Das hat nichts mit ausnutzen zu tun, sondern ist so geregelt in der Gebührenordnung.

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@Andri123

Auch wenn der Käufer den Notar nicht beauftragt hat und kein Vertragsentwurf zugesendet wurde?

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@hildefeuer

Der Makler wird sich darauf berufen, im Auftrag von Käufer ( üblich) oder Verkäufer den Notar beauftragt zu haben. Was vermutlich nicht schriftlich erfolgt ist und damit nicht nachweisbar ist. Jedenfalls würde ich frühzeitig gegenüber Makler und Erben diesen Punkt ansprechen.

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@Andri123

Eben warum sollten einem Kaufinteressenten nun durch den Tot des Verkäufers Kosten entstehen? Die muss der Erbe tragen. Wenn er dies nicht will, muss er zum Notartermin erscheinen. Bis das Erbe geregelt ist kann es Jahre dauern.

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