Kauf des Grundstückes aus Erbpacht absetzbar? Renovierungskosten für das überschriebene Haus mit Nießbrauch absetzbar?
Werde das Grundstück auf das das Haus meiner Mutter steht jetzt kaufen, kann ich das steuerlich geltend machen ?
Das Haus ist mir überschrieben worden mit Nießbrauch für die Mutter, wenn ich jetzt Renovierungen vornehme kann ich das steuerlich absetzen ?
3 Antworten
Durch den Nießbrauch Deiner Mutter verlierst Du die Möglichkeit der steuerlichen Verwertung.
DEr Kauf von Grund udn Boden hat steuerlich nie eine Auswirkung, weil sich Grund und Boden nicht abnutzt, darauf kann man keine Abschreibungen geltend machen.
Da Du Deiner Mutter bei Übernahme des Hauses kein Wohnrecht, sondern Nießbrauch eingeräumt hast, ist das Haus eine Einkommensquelle Deiner Mutter. Die kann, falls sie vermietet, Kosten abziehen.
Ggf. kann sie auch, da sie darin wohnt, Ausgaben gem. § 35 a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen abziehen. Achtung, es muss der Überweisungsträger vorliegen.
Du hast aus dem Haus keine Einkommensquelle (die wurde durch den Nießbrauch auf die Mutter übertragen) und hast daher keinerlei Abzüge.
Schuld daran ist der, der Euch zu Nießbrauch statt Wohnrecht geraten hat, der hat von Steuern keine Ahnung.
Wenn überhaupt jemand gefragt wurde. Man ist ja heutzutage sooo gscheid.
Du kennst ja wohl hauptsächlich Leute, die nicht ohne Grund zu Dir kommen.
Die anderen sind Kunden von Vollstreckung, Inkasso und anderen "Nutzniessern".
Absetzen kann man einen Hut - oder sich selbst.
Ausgaben als Werbungskosten/Betriebsausgaben geltend machen bei einer Einkunftsart ist möglich.
Du hast jedoch keine.