Katastrophenschutzsirene abbauen (Typ E57)?

3 Antworten

Zuständig für den Katastrophenschutz sind die Länder, also dein Bundesland,, dieser ist dieser beim Landkreis als untere Katastrophenschutzbehörde angesiedelt. Wende dir daher hierzu in jedem Fall an den Landkreis.

Anders verhält es sich mit Sirenen für einen Feueralarm, da sind, zumindest hier in Niedersachsen, die Kommunen zuständig, sprich also die Feuerwehrverwaltung der jeweiligen Gemeinde.

In jedem Fall kann dir der für dich zuständige Ansprechpartner eine genauere Auskunft dazu geben, wie es sich im Einzelfall bei dir verhält.

Du hast ja schon vernünftige Antworten bekommen. Je nach Sirenentyp wirst Du nur 1x jährlich einen Probealarm haben. Dann zu fragen, wer Dir die Stromkosten ersetzt ist wohl lächerlich. Anders verhält es sich, wenn Die Sirene von der Feuerwehr genutzt wird um die freiwilligen über Einsätze zu informieren. dann ist die örtliche Feuerwehr der richtige Ansprechpartner.

Jeden Samstag 1x im Monat ist Probealarm. Aber da sie doch 24/7 jederzeit funktionieren müsste, müsste sie doch auch 24/7 am Strom sein oder irre ich mich? Es wäre mir weniger egal wenn Strom nicht so furchtbar teuer geworden wäre und gerade alte Geräte fressen ja ungemein viel.

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@Titania

Dem Fragesteller muß man alle Details aus der Nase ziehen.was mich wundert, daß jeden Monat ein Probealarm stattfindet; das ist äusserst seltsam, denn dies weißt von jeglicher Norm ab. Nimm das Ding ausser Betrieb, dann wird sich der Verantwortliche für die Propealarme bei Dir melden.

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Das wichtigste erzählst Du nicht:

Ist denn diese Sirene noch aktiv?

Ja, jeden Samstag im Monat 1x ist Probealarm.

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@Titania

Hast Du dir mal das Grundbuch genauer angesehen, steht da was über die Sirene drin?

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