Kapitalertragssteuer bei Rentnern und Minijobbern?

3 Antworten

Rentner können jederzeit einen "Minijob" ausüben, dessen pauschalisierte Lohnsteuer vom Arbeitgeber getragen wird.

Zuviel abgeführte "Kapitalertragssteuer" kann man sich über die Steuererklärung zurückholen, soweit der entsprechende Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Und die Rente wird prozentual besteuert , abhängig davon in welchem Jahr man in Rente ging und wie hoch der damalige Freibetrag war.

Wetten, dass Du das so nicht gelesen hast.

Die Kapitalertragsteuer ist genauso wie die Lohnsteuer eine Erhebungform der Einkommensteuer.

Diese werden auf die Jahressteuer angerechnet - wurde zuviel bezahlt, bekommt man sie zurück.

Das ist nicht ganz richtig.

Die Kapitalertragsteuer wird durch die Bank von Deinen Kapitalerträgen einbehalten. Sie beträgt seit 2009 unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer - siehe auch http://abgeltungssteuer-ab-2009.de/

Steuermindernd kann bei der Bank ein Freistellungsauftrag maximal in Höhe des Sparerpauschbetrages von 801 Euro (Ledige)/1.602 Euro (Verheiratete) eingereicht werden. Dann wird dieser Betrag steuerfrei gestellt.

Wer keinen Freistellungsauftrag erteilt oder diesen nicht ausgeschöpft hat, kann in der Einkommensteuererklärung einen entsprechenden Antrag gem. § 32d (4) stellen. Dann erstattet das Finanzamt die zuviel einbehaltenen Steuern.

Darüber hinaus kann man auch eine Besteuerung der Kapitalerträge nach dem persönlichen Steuersatz in der Steuererklärung beantragen. Dieser Antrag gem. § 32d (6) lohnt sich, wenn das übrige steuerpflichtige Einkommen so niedrig ist, dass man unter 25 % Steuersatz liegt. Das trifft also für Dich zu, wenn Du mit Deiner steuerpflichtigen Rente weniger als 25 % Steuern zahlen musst.

Die Einnahmen aus einem Minijob bleiben unabhängig von der Rente und den Kapitalerträgen steuerfrei.

Wohlgemerkt: Du musst diese Günstigerprüfung beantragen in der Steuererklärung Anlage KAP Zeile 4.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

achso, ich hätte nie gedacht dass Renten besteuert werden.

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@abcdefgqwertz

Renten werden in der Bundesrepublik seit 2005 besteuert, damals zu 50 %. Der Wert steigt - abhängig vom Jahr des Renteneintritts - bis 2040 auf 100 %.

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