Kapitalanlageimmobilie im Zuge der vorzeitigen Erbauseinandersetzung an Tochter übertragen...
Im Zuge der vorzeitigen Erbauseinandersetzung soll eine Kapitalanlageimmobilie von den Eltern auf die Tochter überschrieben werden. Gilt es hier auch die 10Jahresfrist (Haltedauer wegen Spekulation) zu beachten?
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Nein, die Frist nach § 23 EStG für ein Veräußerungsgeschäft mit Grundstücken, gilt nur bei Verkauf, nicht bei Schenkung.
Man verschenkt die eigene Haltedauer auch mit. Hat man das Grundstück schon 7 Jahre gehalten, kann der Beschenkte nach weiten 3 Jahren verkaufen.