Kann Vermieter Kosten für neue Rollladenmotoren teilweise an Mieter weitergeben?

4 Antworten

Welche Rechte habe ich?

Dich darüber freuen, dass der Vermieter die Hälfte der Kosten übernimmt. Denn grundsätzlich gilt: Wer den Auftrag erteilt, bezahlt ihn auch. Und das hast du getan, ohne die dafür die Genehmigung des Vermieters zu holen.

Wärst du den richtigen Weg gegangen, hätte der Vermieter die Kosten vollständig übernehmen müssen, sofern er sich denn für die Reparatur überhaupt entschieden hätte.

Vielen Dank, ich wollte mir und dem Vermieter ersparen, wieder einen neuen Termin für weitere Rollladenreparaturen zu vereinbaren, die weitere Anfahrts- und Lohnkosten verursacht hätten.

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@EvaSusanne

Das ist ja auch durchaus verständlich, aber der Vermieter hätte sich ja rein theoretisch auch komplett anders anders entscheiden können (z.B. gegen eine Reparatur bis hin zum Einbau neuer Fenster). Dass die beiden anderen Motoren bereits seit einiger Zeit auch nicht richtig funktionieren, hast du dem Vermieter ja offensichtlich nicht vorher mitgeteilt.

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@orgel

Hier hat den Fragesteller mal wieder einer durchschaut. Das was Du als Kostenersparnis für den Vermieter darstellst muß dieser erst einmal genauso beurteilen.

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Vielen Dank für alle Antworten, ich habe mittlerweile alles mit dem Vermieter geklärt und werde die Hälfte der Kosten übernehmen….und ja, ich bin auch froh, dass ich so noch relativ gut „davongekommen“ bin. Nochmals vielen Dank für die guten Ratschläge und Informationen.

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Wer bestellt, bezahlt. Du hast zur Selbsthilfe gegriffen, sei froh, das der VM wenigstens die Hälfte übernimmt. Er hätte nur den vereinbarten Ersten bezahlen müssen. Du hast kein Recht eine Auftrag im Namen de VM aufzugeben.

Vielen Dank, da war ich wohl zu schnell in meiner Entscheidung. Ich wollte nur Zeit und einen weiteren Montagetermin sparen.

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Wie schon geschrieben:

Wer den Auftrag gibt zahlt auch dafür.

Der Vermieter ist mit seiner Haltung auch durchaus zu verstehen. Bei Reparaturschnelldiensten gibt es viele schwarze Schafe die Arbeiten ausführen die in Wahrheit überhaupt nicht erforderlich sind. Da möchte man sich als Eigentümer schon selber ein Bild von der Lage machen können und nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Welche Rechte habe ich?

"Keine" - denn Du hast den Auftrag ohne Zustimmung des Vermieters gegeben.

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