Kann Vermieter bei Garage auf Eigennutzung bestehen?

2 Antworten

Wenn ich es richtig verstehe, geht es nur um die Kündigung für die Garage udn nicht um die Wohnung selbst. Richtig? Dann würde ich sagen, dass dein Bruder im Recht ist. Soweit ich weiß, kann man einen Vertrag nur als ganzen kündigen, und nciht einzelne Teile darin, die einem gerade nicht passen. Wenn in dem Mietvertrag steht, dass die Garage mit angemietet ist, dann kann man meinem Verständnis nach nicht einfach sagen, dass man sie auf einmal selbst nutzen möchte. Wenn der vermieter auf Eigenbedarf pocht, dann muss er das auch für die ganze Wohnung, inklusive der Garage machen.

Im Zweifelsfall gilt: Verträge müssen eingehalten werden. Und mündliche Ankündigungen sind unwirksam. Aber natürlich kann man auch einen Mietvertrag als Vermieter schriftlich kündigen, es gibt aber bestimmte Bedingungen.

Der Vermieter könnte also den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen, und das ist gar nicht so einfach, aber er muss den gesamten Vertrag kündigen. Aber prinzipiell kann der Vermieter das natürlich - er muss den Eigenbedarf begründen und auch die Person konkretisieren, die die Wohnung nutzen möchte. Außer im selbst kommen nur enge Verwandte in Frage - neuerdings hat ein Gericht auch den Neffen dazu gezählt.

Sollte sich später erweisen, dass er nur die Garage benutzt und die Wohnung neu vermietet hat, wird es ziemlich teuer für den Vermieter. Umzugskosten, die Differenz bei einer teureren Miete, das wäre wohl alles einklagbar.

Wichtig: Voraussetzung - es gibt nur einen Vertrag mit der Garage inklusive !