Kann statt Mietkaution Bürgschaft der Sparkasse genommen werden?

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Eine Mietkautionsbürgschaft der Sparkasse dürfte bonitätsmäßig in Ordnung sein. Der Vermieter muß mit dem Text im Hinblick auf die mögliche Inanspruchnahme auch zufrieden und beruhigt sein.

Hoffen wir, dass der bargeldlose Mieter überhaupt diese Bürgschaft bewilligt bekommt. Grundsätzlich sollte der Mieter das uneingeschränkte Recht haben, zu einem späteren Zeitpunkt die Bürgschaft gegen eine Barkaution beim Vermieter umtauschen zu können (funktioniert nur bei intaktem Mietverhältnis!), um vielleicht die hohe Bürgschaftsprovision zu sparen und Kautionszinsen zu verdienen.

Alternativ zur Sparkasse werden auch andere Mietbürgschaften (oft über Vermittler) angeboten. Diese Mietkautionsbürgschaften sind nicht immer so problemlos, wie es die Vermittler darstellen. Suche bei Interesse mal in diesem Finanzfrage-Forum und lese diesen Artikel: w ww.test.de/themen/steuern-recht/schnelltest/Kautionsersatz-ueber-wwwsmartkautionde-Teuer-und-unsicher-4180125-4180129/