Kann sich Hausmiteigentümer jeglicher Instanthaltung entziehen?
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Haus mit insgesamt 3 Wohnungen, die anderen 2 Wohnungen gehören einem Besitzer. Diese anderen 2 Wohnungen sind vermietet.
Es stellt sich so dar, dass der Hausmiteigentümer in das Objekt nicht auch nur einen Cent investieren will, so ist z. B. die Elektrik in der Garage defekt, ebenso der Garagentorantrieb, die Rohrleitungen im Haus müssten dringend gemacht werden, da diese zu 80 Prozent zugesetzt sind, die Haustüre schließt nicht mehr richtig und steht dadurch immer wieder offen, usw.! Er ist der Meinung das ist alles okay. Von Schönheitsreparaturen will ich jetzt mal gar nicht reden.
Kann er sich wirklich weigern dringend notwendige Reparaturen durchzuführen, schließlich geht es hier auch um mein Eigentum.
1 Antwort
Es gibt da den lästerlichen Spruch, dass das Wohnungseigentum die ideale Verknüpfung der Nachteile von Miete und Eigentum ist.
Das bekommst Du jetzt zu spüren. Nach den Mehrheitsverhältnissen in der WEG hast Du nichts zu sagen. Du mußt erst einmal gerichtlich durchsetzen, dass die WEG Sanierungsmaßnahmen durchführt. Dann wird der säumige Mehrheitseigentümer wahrscheinlich auch nicht freiwillig seinen finanziellen Beitrag dazu geben wollen. Müßten nochmals gerichtliche Schritte eingeleitet werden.
Durch Anfrage in einem Forum ist Dir nicht geholfen. Du brauchst einen im Wohnungseigentumsrecht versierten Rechtsanwalt und Du brauchst viel Geduld. Solche Streitigkeiten ziehen sich über Jahre hin.