Kann Patent gepfändet werden und gibt es dafür Besonderheit?
Mich interessiert, ob ein Patent gepfändet werden kann. Geht das und welche Besonderheit wäre zu beachten?
1 Antwort

Ein Patent, wie auch eine Lizenz, ein Gebrauchsmusterschutz, ja die Markenrechte, sind selbständig bewertbare, immaterielle Wirtschaftsgüter, die gepfändet werden können.
Natürlich nur, wenn sie zwecks verwertung gegen Lizenzgebühren übertragen sind.
Also, man kann nciht bei Mercedes, die Rechte am Namen Mercedes pfänden.
aber beim Erfinder des Airbag ggf. sowohl das Patent, wie auch die Lizenzgebühren daraus.