Kann mir Mutter ihren Hausanteil schenken, wenn ihr Mann dagegen ist?
WIe verhält es sich, wenn Mutter mir ihren Anteil am Haus schenken will zu Lebzeiten, das sie gemeinsam mit ihrem Mann-nicht Vater- besitzt. Kann sie das tun, ohne seine Zustimmung. Sie haben Zugewinngemeinschaft und später soll Erbschaftssteuer gespart werden. Er hat keine Kinder, aber Neffen, die später bedacht werden sollen.
3 Antworten
Natürlich kann sie dir lebzeitig ihren Miteigentumsanteil verschenken.
Aber vorsicht: Als Miteigentümer zu 1/2 trägst du dann auch alle Kosten der Immobilie dementsprechend (Grundsteuer, Müll, Srassenreinigung, Versicherung, Reparaturen, ...), musst im Falle Ihrer Pflegebedürftigkeit die Schenkung zurückgeben und schuldest dem Ehemann degressiv Pflichtteilsergänzung im Falle der Scheidung.
Offen gestanden würde ich mir solch ein "Geschenk" nicht antun wollen :-O
Da die Erbschaftssteuer wie die Schenkungssteuer gleich hoch ist und erst ab 400.000 EUR (!) Gesamtbetrag innerhalb von 10 Jahren steuerpflichtig wäre, gibt es diesen Grund für die lebzeitige Übertragung nämlich schon mal nicht: Verstürbe sie innerhalb von 10 Jahren, zahlst du auch oberhalb des Freibetrages - trotz Schenkung :-O
G imager761
Die Frage ist leichter gestellt als beantwortet: Du schreibst nichts über die Vermögenslage im Ganzen und auch nichts darüber, ob es sich um das Familienheim handelt. Das nämlich könnte Haushaltsgegenstand iSd § 1369 BGB sein:
Ich dachte bei Frauen spricht man immer nur von "Unvermögen" ...
sorry, musste jetzt mal raus .... grins
Hüstel - das ist aber nicht nett von dir- du stimmst mir doch sicherlich zu, dass es sowohl "unvermögende" als auch "vermögende" Frauen gibt......
;-)
Im Prinzip, wenn es ihr Anteil ist, also hier Besitz kann sie das als vorzeitiges Erbe verschenken. Kommt aber drauf an wie sie finanziell mit ihrem Ehemann zusammen hängt.
Es könnte natürlich auch das Vermögen der Frau im Ganzen sein (§ 1365 Abs. 1 Satz 1 BGB); also das ganze Vermögen, meine ich, nicht die ganze Frau...