Kann mir jemand genau erklären was der §1951 Absatz 1 im Erbrecht bedeutet, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat?

1 Antwort

Dein Gesuche in den Paragraphen und die Klagen über die schlimme Situation bringt Dich nicht weiter.

Tatsache ist, alle anderen Erben wollen ausschlagen (lt. erstem Sachverhalt).

Du schlägst nciht aus, weil du das Haus Deines Vaters behalten möchtest.

Die Schulden des Halbbruders sind höher als der Wert des halben Hauses.

Konsequenz:

Du zahlst entweder die vollen Schulden, oder Du erklärst die Nachlassinsolvenz und beschränkst Deine Zahlungen auf den Wert des positiven Vermögens von Deinem Bruder.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Bei einer Nachlassinsolvenz kann sie evtl. auch die 40.000 geltend machen und darauf eine Quote erhalten.

Dritte Möglichkeit: Sie schlägt auch aus und kauft dem Staat dann die ideelle Hälfte für 70.000 ab.

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@Andri123

Den Vorschlag mit Nachlassinsolvenz und Hälfte billig kaufen hatte ich schon bei der ersten Frage gemacht.Hat der Fragerin nicht gefallen. Sie hat wohl auch einen Rechtsanwalt gefragt, der wenig Erfahrung hat.

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@wfwbinder

Ja, ich habe Deinen guten Vorschlag nochmal aufs Tablett gebracht.

Ergänzt um die dritte Möglichkeit, wenn man sich wenig Chancen ausrechnet, die 40.000 geltend zu machen und wenn man nicht jahrelang alles in der Schwebe haben will. Einfach ausschlagen und billig kaufen.

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@Andri123

Es gibt genug Möglichkeiten mit der richtigen Taktik vorzugehen, aber dazu müsste man einfach nur Leuten Vertrauen,die sich auskennen.

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