Kann mir jemand genau erklären was der §1951 Absatz 1 im Erbrecht bedeutet, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat?
Hallo, habe in meiner ersten Frage mein Fall erklärt, jetzt hab ich von diesem §1951 Absatz 1 bgb gelesen, es steht nirgends ein Fall Beispiel, so versteh ich die Bedeutung nicht.
Es geht ja darum, daß aus meiner ersten erbengemeinschaft mit meinem bruder, der ja jetzt auch verstorben ist, quasi mit jedem weiterem Erbe eine neue Erbengemeinschaft zu kommt, desweiteren, hat unser verstorbener Vater, nur Guthaben und eine Immobilie hinterlassen, um das Guthaben, hat mein Bruder mich betrogen.
Jetzt ist nix mehr da außer das Haus, von dem mir die Hälfte gehört, mein Bruder hinterlässt zudem Schulden ohne Ende, das bedeutet für mich, wenn ich das haus behalten möchte von meinem vater, muss ich für alles Schulden aufkommen, was ich in meinem fall nicht gerecht finde, habe in der erbengemeinschaft, als einzige alles bezahlt, was das Haus betrifft, mein Bruder ist dort einfach eingezogen und hat 3 Jahre nichts bezahlt, ich habe mit Anwälten alles versucht, doch mein Bruder hat alles blockiert, nun ist er leider auch verstorben.
Ob das alles so rechtens ist?
1 Antwort
Dein Gesuche in den Paragraphen und die Klagen über die schlimme Situation bringt Dich nicht weiter.
Tatsache ist, alle anderen Erben wollen ausschlagen (lt. erstem Sachverhalt).
Du schlägst nciht aus, weil du das Haus Deines Vaters behalten möchtest.
Die Schulden des Halbbruders sind höher als der Wert des halben Hauses.
Konsequenz:
Du zahlst entweder die vollen Schulden, oder Du erklärst die Nachlassinsolvenz und beschränkst Deine Zahlungen auf den Wert des positiven Vermögens von Deinem Bruder.
Ja, ich habe Deinen guten Vorschlag nochmal aufs Tablett gebracht.
Ergänzt um die dritte Möglichkeit, wenn man sich wenig Chancen ausrechnet, die 40.000 geltend zu machen und wenn man nicht jahrelang alles in der Schwebe haben will. Einfach ausschlagen und billig kaufen.
Bei einer Nachlassinsolvenz kann sie evtl. auch die 40.000 geltend machen und darauf eine Quote erhalten.
Dritte Möglichkeit: Sie schlägt auch aus und kauft dem Staat dann die ideelle Hälfte für 70.000 ab.