Kann mein Vater ein Haus finanzieren und nur ich, als sein Sohn, im Grundbuch als Besitzer stehen?

3 Antworten

Da müsst Ihr gut mit der Bank verhandeln. Darlehensnehmer der Vater.

Dingliche Sicherheit auf dem Objekt des Sohnes.

Ich vermute mal die Bank würde gern die persönliche Bürgschaft des Sohnes haben.

Besser zu beurteilen wäre es natürlich, wenn man die Gründe für diese Konstruktion kennen würde.

Das normale ist immer, das der Eigentümer der Immobilie der Darlehensnehmer ist und ggf. ein Dritter als Bürge, oder Mitdarlehensnehmer fungiert.

Es geht um folgendes.. ich bin noch Azubi und mein Vater besitzt mehrere Immobilien sprich uns geht es nicht schlecht und mir als Azubi auch nicht.. bin in paar Monaten fertig und bekomme direkt meinen Festvertrag.. Dadurch das mein Vater das Haus für mich finanziert und mich als ,,Mieter'' dareinsteckt haben wir keinen Anspruch auf die Kfw Förderung und eine spezielle Eigenheimzulage unserer Stadt. Diese sehen dann dieses Objekt als gewerbliches Objekt und somit verfallen die Ansprüche. Aber wenn ich als Eigentümer eingetragen wäre würde ich alle Förderungen bekommen. Vielen Dank für eure Antworten

würde ich alle Förderungen bekommen

Die KfW-Förderung gibt es als Zuschuss und manchmal nur als Darlehn. Beim KfW-Darlehn muß eine Bank oder Lebensversicherung als Finanzierer vermittelnd mitmischen, da die KfW keinen Kredit an Dich auszahlt. Erkundige Dich also genau für das geplante KfW-Programm, wer als Finanzier auftritt. Die KfW verlangt bankübliche Sicherheiten, also Grundbuchabsicherung.

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Liebe/r maxiking,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über "kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Ria vom finanzfrage.net-Support

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Maxiking:

Aus der Grundschuld haftet der Grundstückseigentümer (nicht Besitzer) mit dem Grundstück (§ 1191 Abs.1 BGB). In sein gesamtes persönliches Vermögen kann daraus nicht vollstreckt werden.

Der Finanzier verlangt aber auch die persönliche Haftung des Eigentümers für die Grundschuld, und zwar dadurch, dass er ein abstraktes, notariell zu beurkundendes Schuldversprechen gem. § 780 BGB abgibt. Dieses Schuldversprechen begründet eine selbständigen Anspruch neben der Grundschuld.

Deine Frage zielt auf eine Trennung ab, wonach du als Alleineigentümer mit der Grundstück (dinglich) und dein Vater allein mit seinem gesamten Vermögen (persönlich) haften soll. Eine doppelte Inanspruchnahme ist selbstverständlich ausgeschlossen.

Ich bezweifele, dass sich der Finanzier mit der Trennung einverstanden erklärt. Er wird vielmehr die gesamtschuldnerische persönliche Haftung (nicht Bürgschaft) von Vater und Sohn zur Auflage machen und deinen Vater bis auf weiteres als Zahler ansehen.  Darlehensnehmer werden beide.

Letztendlich kann deine Frage nur der Finanzier beantworten, der eure Bonität kennt und den Wert der Immobilie und die Vermarktungschancen beurteilen kann.