Kann mein Sohn auf ausstehenden Unterhalt Zinsen verlangen?
Mein Sohn ist jetzt 33. Als er Unterhaltsberechtigt war, habe ich beim Jugendamt eine Titelurkunde unterschrieben, die leider 100% Regelunterhalt betrug. Ich verdiente immer zu wenig, sodass eine Unterhaltsschuld entstand, die seine Mutter als Sicherungshypothek auf mein Haus eintragen lassen hat.
Bezug nehmend auf diesen Eintrag fordert mein Sohn nach Jahren von mir die Begleichung der Schuld, aber zuzüglich gesetzlicher Zinsen. Geht das überhaupt (Zinsen), und wie würden sich diese berechnen lassen?
Danke für die quallifizierte Hilfe
1 Antwort
Ja, auch für Unterhaltsschulden gilt Par. 288 Abs. 1 BGB.
Der Zinssatz liegt also ab 2002 jeweils 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Muss also für jedes Jahr einzeln ausgerechnet werden.
https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820
Es gibt wohl auch Rechner für Verzugszinsen im Netz.