Kann mein Opa ein Vorverkaufsrecht im Testament erfassen?
Es geht um sein Haus, welches meine Mutter und ihr Bruder irgendwann erben werden.
Ich würde gerne dieses Haus dann kaufen wollen, allerdings hat die Tochter von meinem Onkel ebenfalls Interesse. Wie entscheidet sich sowas wenn mein Onkel es seiner Tochter gerne verkaufen würde und meine Mutter gerne an mich? Letztendlich müssen sich die Erben ja einigen, ohne dass es Streit in der Familie gibt?
Kann mein Opa ein Vorverkaufsrecht im Testament verfassen, sodass ich in erster Linie die Möglichkeit habe?
4 Antworten

Die Enkel wollen beide das Haus des Opas haben.
Ich denke da hilft nur losen, oder das Wettbieten mit der Zahlung, die man dem anderen geben würde.
Natürlich könnte der Opa für einen seiner Enkel ein Vorkaufsrecht eintragen lassen, aber das kann auch ins Leere gehen, wenn die Erben (Deine Mutter und Dein Onkel) nicht verkaufen, sondern ihren Anteil einfach vererben, nämlich Deine Mutter an Dich und Dein Onkel an seine Tochter.
Ein Vorkaufsrecht ist ja kein Zwang zum Verkauf, sondern nur die Bremse, bei einem Verkauf einzusteigen.
Technisch gesehen wäre es das klügste, wenn ihr Euch einigt, eventuell wirklich durch losen. Dann lässt der Opa eine Grundschuld eintragen und schenkt/vererbt einem Kind Das belastete Haus, dem anderen die Grundschuld.
So kann man die Erbschaftsteuer auf die Ausgleichszahlung an Onkel, oder Cousin/Cousine sparen.

Es geht bei dem Vorschlag einfach darum Schenkungssteuer zu vermeiden. Wenn ein Erbe ein Haus erbt und die Verpflichtung hat einem anderen Erben etwas zum Ausgleich zu zahlen, so ist das bei dem schenkungssteuerpflichtig, weil es ja nicht vom Erblasser kommt, sondern vom Bruder, dem Cousin, oder wem auch immer.
Das kann man vermeiden, wenn der Erblasser das Objekt verschuldet, also einen Kredit aufnimmt und dem anderen Erben das Geld gibt, abr viele ältere Leute wollen das logischer Weise nicht.
Daher habe ich die Sache mit der Grundschuld und er Vererbung dieser Grundschuldforderung entwickelt. Das hat die gleiche Wirkung.
Bei Euch wäre es auch egal. denn Erben würden Deine Mutter und ihr Bruder. DEine Mutter kann das belastete Haus an Dich vererben, oder verschenken, die Verpflichtung die Grundschuld zu zahlen, würde automatisch an Dich übergehen.
Auch Dein Onkel könnte sagen, ich brauche das Geld nicht, ich schenke die Forderung aus der Grundschuld meiner Tochter, dann musst Du an die zahlen.

Dein Großvater sollte - aus Sicherheitsgründen - bereits jetzt ein Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle für Dich notariell bestellen und im Grundbuch eintragen lassen.
Das dingliche Vorkaufsrecht könntest du z. B. auch ausüben, wenn er zu Lebzeiten an andere veräußert.
Empfehlung: Lass dich vom Notar beraten. Er kann dir auch die Höhe der Kosten nennen.

Dein Opa kann das machen wie er will.
Er könnte es sogar direkt an dich vererben. Eventuell mit Ausgleichszahlungen.

Ein Vorkaufsrecht muss grundbuchamtlich eingetragen werden.
Vorrangig sind letztendlich die Kinder des Onkels erbberechtigt.
Zu Lebzeiten kann der Onkel mit seiner Immobilie machen was er möchte - im Prinzip kann er sie auch mit einem Bulldozzer plattwalzen ...... oder nach einem Verkauf das Geld im Cacino verjubeln.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort, allerdings habe ich noch ein eine Frage. Das mit dem einen Kind die Grundschuld vererben und dem anderen das Haus verstehe ich nicht. Können Sie mir das erklären? Meinen sie jetzt auch die Kinder oder die Enkelkinder?
Wir als Enkelkinder haben ja in erster Linie kein Anspruch auf das Erbe und das ist ja auch nicht richtig. Ich möchte/muss meine Mutter dann auch die Hälfte bezahlen.