Kann mein Ehemann meine Unikosten absetzen?
Ich bin verheiratet und befinde mich noch im Studium. Da ich nicht arbeite und selber (noch) kein Einkommen habe übernimmt mein Ehemann meine Unikosten. Ist es möglich, dass er diese von der Steuer absetzen kann?
2 Antworten
Nein, Dein Ehemann kann die erstmal nicht geltend machen. Ihr könnt aber eine gemeinsame Steuererklärung machen, in der Ihr Euer beider Einnahmen und Ausgaben erklärt.
Wenn das eine Zweitausbildung ist, wären es Werbungskosten, die in Deine Anlage N einzutragen wären. Wenn es eine Erstausbildung ist, sind es Sonderausgaben, deren Abzug ist beschränkt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung