Kann man wegen Liebesbeziehung zu Kunden oder Kollegen gekündigt werden von Chef?

2 Antworten

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Bei Spielbankmitarbeiter gibt es eine derartige Vorschrift auch. Wer sich ein Casinomensch mit einem Aufsichtsmenschen einlässt, wird entweder der Aufsichtsmensch von seiner Behörde versetzt oder der Casinomensch kann gehen.

Unter Kollegen halte ich es nur für einen Kündigungsgrund, wenn dadurch die Arbeit leider, oder eine unangemessene Bevorzugung oder Benachteiligung statt findet. Ebenso bei Beziehungen zu Kunden.

Gesetzliche Grundlage eher Nein, da vertraglich immer noch fast alles vereinbart werden kann.

Meine persönliche Meinung ist, wer unterschreibt, dass es ein Kündigungsgrund ist, der hat auch zugestimmt, dass er gekündigt wird, wenn der Fall eintritt.

Diese Art der Beziehung würde ich dem Verhalten des Mitarbeiters zuordnen. Ein direkter Rauswurf ist unwirksam, da es andere, mildere Mittel gibt, um die Beziehung nicht zum Interessenkonflikt werden zu lassen.

Zunächst ist eine Abmahnung erforderlich. Ferner ist zu prüfen, ob eine Versetzung (andere Aufgabe, anderer Standort, andere Arbeitsgruppe usw.) das Problem lösen bzw. entschärfen könnte. Wenn diese milderen Mittel nicht bestehen, dann kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.