Kann man von Bank verlangen, dass Grundschulden treuhänderisch verwaltet werden?

1 Antwort

Umschuldung/Gläubigerwechsel/Kostenvorteil: Die neue Bank löst die alte Bank ab mit der Treuhandauflage, über den Ablösebetrag nur gegen Aushändigung einer Abtretungserklärung über die Grundschuld und ggfls. auch des Grunfschuldbriefes zu verfügen. Danach erfolgt die Eintragung der Abtretung im Grundbuch. Es handelt sich um einen Gläubigerwechsel und es erübrigen sich die Löschung der alten und die Eintragung einer neuen Grundschuld. Dieser branchenübliche Vorgang setzt allerdings voraus, dass die Abtretung nicht ausgeschlossen wurde (vergleiche Grundbucheintrag).