Kann man vom Arbeitgeber einen Vorschuss für eine teure Dienstreise verlangen?

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Im Rahmen der Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers darf dieser keine unzumutbare Belastungen für dienstlich veranlasste Reisen verursachen. Das betrifft insbesondere die Auslage größerer Beträge.

Du kannst also einen Vorschuss auf die Reisekostenerstattung verlangen oder beispielsweise die Abrechnung der wesentlichen Kostenpositionen wie Flug oder Hotel direkt über den Arbeitgeber durchführen.

Führt man laufend kleinere Dienstreisen durch und hat damit ständig einen gewissen ausstehenden Betrag aufgrund der verzögerten Erstattung von Reisekosten, so kann man auch je nach Reisekostenordnung in diesem Unternehmen ggf. einen Dauerreisekostenvorschuss beantragen, der z.B. Anfang des Jahres ausgezahlt und mit dem letzten Gehalt im Jahr wieder eingezogen wird.

Weiterhin gibt es bei manchen Firmen Kreditkarten, über die Arbeitnehmer Reisekosten abrechnen können, die aufgrund der verzögerten Abbuchung vom Girokonto eine Stundung für eine typische Bearbeitungszeit von Reisekosten darstellen, so daß die Abbuchung erst kurz nach der Erstattung erfolgen würde.