Kann man Steuervorauszahlung auch ablehnen?

1 Antwort

Im Finanzamt wird kein Wunschkonzert gespielt. Selbstverständlich mußt Du die Vorauszahlung leisten. Aber nur dann, wenn die zugrunde gelegten Einkommensverhältnisse zutreffend sind. Haben sich beispielsweise die Einkünfte aus Nebentätigkeit verringert, dann kannst Du jederzeit Herabsetzung der Vorauszahlung beantragen.

Völlig richtig. Der VZ-Bescheid steht ohnehin unter VdN, so dass jederzeit eine Anpassung möglich ist.

Mir geht es auch so wie dem Fragesteller, nur umgekehrt: Mir hat das FA die VZ auf Null festgesetzt, weil ich ein schlechtes Jahr hatte. Leider habe ich nun aber wieder ein gutes Jahr und kann eine Nichtvorauszahlung so gar nicht gebrauchen.

Ich muss also das FA anschreiben und um eine Heraufsetzung der VZ bitten. Aber wir stehen ja erst im August, es hat also noch Zeit.

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@EnnoBecker

Willst Du die VZ anheben lassen, oder musst Du das? Ich nehme doch nicht an, dass Dir Geld zwischen den Fingern zerrinnt. Da wäre es doch sinnvoller, den Betrag bis zur Fälligkeit verzinslich anzulegen.

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@Privatier59

Ja, mein Lieber, das weiß ich auch.

Wichtiger als ein paar Zinsen ist mir aber, dass das Geld am Ende auch wirklich da ist. Geld, was auf einer Bank herumliegt, ist sichtbar. Sollte sich irgendetwas ereignen (sowohl meine Kinder als auch meine Eltern sind in einem Alter, wo man im Zweifel mich heranziehen würde), wäre "gut verzinstes Geld" nämlich weg.

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@EnnoBecker

Da bin selbst ich sprachlos. Aus den einen Richtung kann bei mir nichts kommen und aus der anderen Richtung stehe ich auf der Empfängerseite.

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