Kann man mit einer Limited eine Gewerbeuntersagung vom dt. Gewerbeamt umgehen?
Wißt Ihr, ob man mit einer Limited eine Gewerbeuntersagung vom deutschen Gewerbeamt umgehen kann? Ein Kunde versucht dies, möchte deshalb einen Rat haben, ob das geht, was er machen möchte.
1 Antwort
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Die Gewerbeuntersagung gegen eine bestimmte Person, kann damit natürlich umgangen werden, weil man bei der Limited mit einem Straohman als Geschäftsführer (Director) arbeiten kann.
Das kann ich aber auch mit eienr GmbH, oder Mini-GmbH (UG haftungsbeschränkt), gemacht werden.
Das Problem ist, wenn rauskommt, das die Person mit Gewerbeuntersagung, der faktische Geschäftsführer ist, wird es u. U. ein Straftatbestand.