kann man mir Notarkosten für einen nicht beantragten Vertrag auferlegen ?
Wir sind eine erbengemeinschaft von vier Parteien, zwei Pers. dieser E.G sind zum Notar gegangen und haben einen Vertrag über die erbauseinandersetzung aufsetzen lassen. hier ging es darum wer was vom erbe bekommt,als der fertige vertra vom Notar zugestellt wurde und ich mir das werk durchgelesen habe,mußte ich feststellen,das die beiden, vorrangig an sich selber gedacht haben,! Ich hätte eindeutig große nachteile gegenüber meiner miterben,ich habe den Notar angeschrieben und kurz erklärt das ich den selben nicht gegenzeichnen werde bzw. nicht beglaubigen lasse, in dem Vertrag selber, war aber schon die rechnung was ich anteilig bezahlen solle. Ich sehe die sache so, da ich doch NICHT den vertrag in auftrag gegeben habe,und mit demselben auch NICHT einverstanden bin, kann man mich doch auch nicht einfach so an den Kosten beteiligen. Ich habe auch vorher nicht mit dem Notar Telefoniert,,,,Bin des weiteren auch nicht von den beiden Personen über irgendwelche kosten informiert wurden, Mir ist jedoch klar,das wenn ich den vertrag gegengezeichnet hätte und ihn anschliesend Beglaubigen hätte lassen, das ich mich dann,aber nur dann an den kosten hätte beteiligen müssen. Ich bedanke mich für ihre antworten !
2 Antworten
Das siehst Du m. E. völlig richtig. Du bist nicht Auftraggeber des Notars.
Derjenige, in dessen materiellen Interesse der Vertrag geschlossen werden soll, sollte grundsätzlich auch die Kosten tragen.
Der Vertrag kann nur für die Initiatoren und damit gemäß ihres Anteils gelten. Die nicht befragten und involvierten Partei(n) müssen sich nicht an einen über ihren Kopf hinweg beschlossenen Vertages beteiligen.