Kann man mich zum Arbeiten zwingen?

3 Antworten

Ich bin der Meinung, dass ich 1. weder geistig, noch körperlich in der Lage bin Vollzeit zu arbeiten,

Dann sprich mit Dich behandelnden Ärzten, um so eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen.

Ansonsten würde ich Dir dringlich zu einer Mitgliedschaft beim VdK raten.

Nein, eine VdK-Mitgliedschaft ist bei Mittellosigkeit nicht zu empfehlen, da dann Beratungshilfe und PKH ausgeschlossen sind.

Und PKH kostet nur 15,-€ Zuzahlung, das ist zum einen weniger und zum anderen gibt es auch immer wieder Stimmen, die sich vom VdK nicht gut vertreten fühlten.

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"Kann man mich zum Arbeiten zwingen?"

Deine Frage ist vielmehr" Können meine Leistungen gekürzt bzw gestrichen werden?"

Das entscheidet der Gutachter der Krankenkasse, und wenn du körperliche Gebrechen hast, die nicht wieder heilen können...zb Herzprobleme...Versteifung von Gelenken etcetc ...dann tritt zumindest eine gewisse Verbesserung ein.

Würde dir... wie ich es damals getan hatte den VDK empfehlen, www.vdk.de ...die haben eigene Vertragsanwälte...

Im Rollstuhl...du schreibst zeitweise...zu sitzen...heisst nicht, das man nicht arbeiten kann...Fliessband... Infoschalter bei Behörden... Pförtner etcetc..so wird zumindest der Gutachter zu entscheiden haben...

Ich vermute, das der Gutachter den GDB mindern wird...dagegen kannst du Widerspruch einlegen...und wenn du VDK hast dagegen klagen...ansonsten musst du dir einen Anwalt suchen.

Richtig zwingen kann dich niemand...wohl aber mangels Leistungsbereitschaft deine Leistungen kürzen bzw einstellen.....

Auf deinen Hinweis, du wärst geistig bzw körperlich nicht in der Lage... nun das entscheidet der bzw die Gutachterärzte...mach dich da auf Tests gefasst...bei mir hatte damals der zweite Gutachter...ein Orthopäde gerufen ich sollte die Treppe hochkommen...beim hochgehen bzw runtergehen...hat er meine Bewegungen studiert und beobachtet.

wie du zur Arbeit kommst, ist vielmehr deine Sache...ich glaube gelesen zu haben... das 3maliges Umsteigen zumutbar ist...

falls dir nun GDB weggenommen wird...ich vermute mit nichtwissen...wird knapp unter die 50 % sein..musst du Stütze beantragen...wobei wieder die Frage ist, wie gross deine Wohnung da ist...wenn grösser als 45 QM...kann die zu gross sein...ein Umzug in grössere Stadt könnte anstehen...

ich verstehe nur nicht, wie du mehrere Monate warten meinst...ein Termin beim Gutachter passiert meistens innerhalb von 6 Wochen zeitnah durch die Krankenkasse...oder meinst du den Amtsgutachter der örtlichen Schwerbehindertenabteilung.

Ich hatte damals Antrag auf Schwerbehindertengleichstellung gestellt...das stärkte meine Position ungemein...

naja erstmal alles gute dir...

Worauf willst Du denn klagen? Auf einen schnellen Begutachtungstermin?

Welches Amt für den Überbrückungszeitraum leistungspflichtig ist, weiss ich nicht. Bei einem Erstantrag auf EM-Rente wäre es ja die Agentur für Arbeit (ALG-I) im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Par. 145 SGB III. Aber das müsste doch herauszubekommen sein, eigentlich von der Betreuerin.

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