Kann man Mehraufwand wg. Dolmetscher für Hochzeit steuerlich nutzen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

leider nein, lies mal: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 7 K 7030/11

Sag bloß, sowas hat tatächlich einer geklagt?

Manche lassen doch wirklich nichts unversucht, um sich lächerlich zu machen. Ein Blick ins Gesetz (§ 12 Nr. 1 EStG) hätte da ausgereicht - aber dann hätte der Vertreter des Klägers ja nicht so eine dicke Scheibe Wurst auf dem Brot.

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So manche Braut und so mancher Bräutigam mag sich als außergewöhnliche Belastung erweisen. Das aber muß man mit sich und seinem Scheidungsanwalt ausmachen. Das Finanzamt mischt sich da nicht ein!

mag sich als außergewöhnliche Belastung erweisen

Bestimmt weil sie soviel Sonderausgaben machen.

Da ist die Frage legitim, ob man die Braut irgendwo absetzen kann.

Was ich mich frage: Ob wohl der Dolmetscher auch in der Hochzeitsnacht seine Dienste angeboten hat?

"Oh ja!" - "O da da!"

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@EnnoBecker

Zumindest brauchte man sich über die Kosten keine Gedanken zu machen: Da zahlt dann der Dolmetscher - und nicht umgekehrt!

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Hallo, ich dachte irgend etwas von L I E B E gelesen zu haben, was spielen die paar "Kröten" an Ausgaben da eine Rolle ? Wenn man sich diese GROßE LIEBE nicht leisten kann, muss man sich vorher informieren und ggf. im Inland umschauen. Auch in Deutschland gibt es nette Mädels. K.

Ein Banker meinte im Blick auf Steuersparmodelle mal spitz, dass der Steuerspartrieb beim Deutschen stärker ausgeprägt sei als der Sexualtrieb. Auch die hier gestellte Frage scheint diese These zu bestätigen!

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