Kann man Kleinreparaturen selber ausführen, um Geld zu sparen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grds. bist du nicht befugt, in die Installation einzugreifen: Steckdosen, Klingel, Armaturen (Wasserhahn) wären ausschließlich über den Vermieter instandzusetzten.

Einen WC-Sitz, Türdrücker oder neuen Duschkopf darfst du selbst auswechseln.

Einen Rolldengurt flicken, aber nicht den Kasten öffnen, wenn du nicht weisst, was du da tust: Ein Schaden wäre vollständig von dir zu ersetzen :-(

Ünrigens: Die Kleinreparturklausel wäre unwirksam, wenn sie Gegenstände aufzählt sind, die nicht dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen (Versorgungsleitungen, Heizungstherme, Rolladenkasten, nicht -gurt, Schwimmerventil WC-Spülkasten usw.) oder der Höhe nach begrenzt sind, und zwar im Einzelfall auf derzeit 75 EUR, auf dem Zeitraum (etwa ein Jahr) nicht mehr als bei 8% der Jahresmiete "abregeln".

In dem Fall trägt der VM alle Instandsetzungen selbst :-)

G imager761

Wenn Du das Material selber bezahlst und die Arbeiten dann auch persönlich ausführst, ist das dann ohnehin keine Sache, die Du mit dem Vermieter zu besprechen hast. Aber jeder sollte da seine Grenzen kennen und bedenken, dass es auch Haftungsaspekte haben kann. Die falsch montierte Steckdose kann das Haus in Brand setzen, der falsch monierte Wasserhahn die Wohnung überschwemmen. In solchen Fälen kann der Mieter dann nur beten, dass seine Privathaftpflicht ihn von der Schadenshaftung entlastet, ansonsten ist er ruiniert.

Wenn der Mietvertrag genau das so vorsieht, dann kann man noch mehr sparen, weil man gar keine Hand anlegen und kein Material kaufen muss. Denn diese Klausel wäre so nämlich rechtsunwirksam, weil in ihr die Begrenzung der Kosten einer Einzelreparatur fehlt.

Bei Kleinreparaturen ist übrigens der Mieter nicht befugt und berechtigt, selber Handwerker zu beauftragen.

Bei Kleinreparaturen ist übrigens der Mieter nicht befugt und berechtigt, selber Handwerker zu beauftragen.

Wo steht das?

0
@anitari

Danke für Deine Nachfrage, anitari.

Das steht (hoffentlich) nur hier, denn so ausgedrückt ist es falsch.

Ich hätte besser auf dieses hinweisen sollen:

"Im Mietvertrag darf mit der so genannten Kleinreparaturklausel nur die Pflicht zur Kostentragung auf den Mieter abgewälzt werden, nicht aber die Pflicht, Kleinreparaturen selbst in Eigenleistung vorzunehmen oder durch Beauftragung von Handwerkern vornehmen zu lassen (BGH VIII ZR 129/91, WM 92, 355)."

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

0

Versetze dich in die Lage des Vermieters. Was er nicht weiss und nicht erfahren kann, tangiert ihn schon mal nicht.

Wenn du begabt bist oder von was Ahnung hast, erledige das ganz einfach. Wenn sich ein Freund mit was auskennt, ist das auch kein Problem.

Es gibt z. B. Mieter, die jedes Jahr wieder überrascht sind, dass das Ventil der Heizung zu Beginn der Heizperiode hängt. Wenn man das ein mal gezeigt bekommt, sollte man es selbst hinbekommen.

Bei solchen Angelegenheiten ist es ja immer sehr gut wenn man zuvor Fotos von dem Zustand gemacht hat, in welchem man die Wohnung angemietet hat.

Mit meinem letzten Vermieter habe ich so sehr gute Erfahrungen gemacht. Es ging beispielsweise um einen alten Teppich, den wir durch einen sehr schönen Laminat-Boden ersetzt haben.