Kann man Einträge auf der schwarzen Liste der Versicherer löschen?

3 Antworten

Es gibt sogenannte Wagnisdateien. In diese werden Ablehnungen eingetragen. Diese Ablehnung kann man streichen lassen. Dann wird diese zwar gestrichen, aber es steht immer noch in der Datei, das ein Eintrag vorhanden war. Allerdings ohne genaue Beschreibung. Nach fünf Jahren wird auch dieser Eintrag gelöscht.

Es gibt keine Schwarze Liste der Versicherer, es gibt nur das HIS - Hinweis- und Informationssystem der Deutschen Versicherungswirtschaft;-) Das ist einigen Antwortern offenbar noch nicht bekannt.

Weiteres findest Du in diesem Link: http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E279E040A15774667B15E72749AA2386B~ATpl~Ecommon~Scontent.html

oder direkt unter diesem Link des GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin: w ww.gdv.de/Themen/Verbraucherschutz/inhaltsseite25704.html auch die Adresse, die Auskunft gibt.

Zunächst einmal: schwarze Listen sind illegal - und niemand der das tut, wird zugeben, dass es schwarze Listen gibt.

Ansonsten gilt das Datenschutzgesetz und da hat jeder Bürger Rechte, wenn über ihn persönliche Daten gesammelt werden, und ohne seine Zustimmung ist das nicht erlaubt.

Das ist genau die Aurgumentation, wenn es um die Datenauswertung von EC Karteneinsatz durch spezielle Firmen geht. Da der Kunde niemals dazu sein Einverständnis gegeben hat ist das illegal, und das werden die gerichte auch so sehen.