Kann man einen Masseverwalter und Rechtspfleger ablehnen, wenn man unzufrieden ist?

3 Antworten

Versuch macht klug!

Vermutlich haben die aber mehr drauf als jemand, der in Konkurs geht!

Ich habe Zweifel daran, dass die tatsächlich eine schlechte Leistung abliefern.

Ob das jemand, der in Konkurs geht, tatsächlich beurteilen kann???

Nur weil man in den Konkurs geht, ist man nicht blöd. Also urteile nicht so abwertend Man kann trotz des Konkurses wie ein normaler Mensch behandelt werden. Ich möchte da jetzt nicht persönlich auf das Thema eingehen, weil das zu lange dauern würde , aber es läuft viel nicht korrekt ab.

0

Auch in Österreich wird es vermutlich Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Gerichts geben. Aber wohl nicht das Recht, einen anderen Rechtspfleger zu verlangen.

Es wird in Österreich nicht anders sein als in Deutschland. Man kann Amtsträger nicht ablehnen weil man mit ihren Leistungen unzufrieden ist.

Wäre ja auch zu schön. Dann würde ich mein Finanzamt ablehnen weil da immer Apothekenpreise verlangt werden und beantragen, dass meine Steuerakte in Monaco bearbeitet wird.

Befangenheit wäre ein Ablehnungsgrund. Nur liegt dafür kein Anhaltspunkt vor.

Dir bleibt nichts anderes als dann zu späterer Zeit Rechtsmittel einzulegen.