Kann man eine Sanierung auch ablehnen?

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Laut Mietrecht muss ein Vermieter Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Prinzip dulden. Ich denke mal, dass die Renovierung eines Badezimmers darunter fällt und demnach nicht verweigert werden kann. Ob eine Mieterhöhung allerdings so ohne weiteres durchzudrücken ist, das wage ich zu betzweifeln. Denn soweit ich weiß geht das nur, wenn es sich um eine energetische Sanierung handelt, und das scheint mir bei einem Badezimmer nicht nbedigt der Fall zu sein.

LittleArrow  29.09.2011, 18:10

Hier die Korrektur gem. § 559 Abs. 1 BGB: "Hat der Vermieter bauliche Maßnahmen durchgeführt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die jährliche Miete um 11 vom Hundert der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen." http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

Also nicht nur "energetische Sanierung"!

Siehe auch die Duldungspflicht gem. § 554 BGB.

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