Kann man eine kieferorth. Behandlung (Schönheitsfehler) auch steuerlich absetzen?
Kann man eine Rechnung des Kieferorthopäden auch bei seiner Steuererklärung absetzen, wenn diese sich über eine Behandlung beläuft, die nicht medizinisch notwendig war, sonder mehr einen Schönheitsfehler behoben hat?
2 Antworten
Es läuft erst Mal als Krankheitskosten, also pack es zu den außergewöhnlichen Belastungen rein. Wenn Du damit nur ein paar Euro über der zumutbaren Belastung liegst, interessiert das kein Schwein. Es sind auch schon Brust-OPs und Nasenkorrekturen einfach so durchgewunken worden.
Es ist eine medizinische Behandlung. ich würde sie als aussergewöhnliche Belastung ansetzen.
Es könnte sein, das ein ganz genauer Finanzbeamter das eventuell streicht, aber zur Not kann man sich noch eine Stellungnahme eine Psychologen besorgen, der darauf hinweist, welche Belastung die Fehlstellung war.