Kann man ein p-konto ohne Gerichtsvollzieher pfänden?
Kann man eigentlich ohne Gerichtsvollzieher ein - p Konto pfänden ohne vorher gerichtlich ein Mahnbescheid bekommen zu haben da wo man Widerspruch einlegen kann ???
2 Antworten

Um gegenüber Dritten pfänden zu können bedarf es von Privatleuten zwingend einer gerichtlich titulierten Forderung - welche i.d.R. durch Beantragung eines Mahnbescheides - den Du jedoch in Eigenregie - ohne Zurhilfenahme eines Anwaltes für kleines Geld - erlangen kannst.


Das kommt darauf an, wen du mit "man" meinst. Privatpersonen und private Unternehmen können das nicht ohne einen gerichtlichen Vollstreckungstitel. Öffentliche Einrichtungen/Finanzämter/Bund/Land/Stadt/Gemeinde/Krankenkassen usw. können das allerdings auch ohne gerichtliches Mahnverfahren.


und auch die Rundfunkgebühreneinzugszentrale, die hat eine Sonderstellung.