Kann man ein p-konto ohne Gerichtsvollzieher pfänden?

2 Antworten

Um gegenüber Dritten pfänden zu können bedarf es von Privatleuten zwingend einer gerichtlich titulierten Forderung - welche i.d.R. durch Beantragung eines Mahnbescheides - den Du jedoch in Eigenregie - ohne Zurhilfenahme eines Anwaltes für kleines Geld - erlangen kannst.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119

Das kommt darauf an, wen du mit "man" meinst. Privatpersonen und private Unternehmen können das nicht ohne einen gerichtlichen Vollstreckungstitel. Öffentliche Einrichtungen/Finanzämter/Bund/Land/Stadt/Gemeinde/Krankenkassen usw. können das allerdings auch ohne gerichtliches Mahnverfahren.

Woher ich das weiß:Beruf – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

und auch die Rundfunkgebühreneinzugszentrale, die hat eine Sonderstellung.

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