Kann man ein (Nachbar) Grundstück (Bauland) kaufen ohne anschließend darauf zu bauen?
Hallo. Ich wohne in Land Brandenburg in einem 1 Familenhaus. Mein Nachbar hat mir angeboten sein Grundstück zu kaufen. Ich würde das Grundstück sehr gern erwerben. Im Moment stehen ein kleines Gartenhaus (massiv) und eine Doppelgarage darauf. Eigentlich möchte ich beide Grundstücke gern als einzelne Grundstücke belassen und den aktuellen Zustand langfristig auch gern so belassen ... nur meinen Gartenbereich erweitern sozusagen. Mir wurde aber erzählt, dass ich verpflichtet bin innerhalb von 5 Jahren auf diesem von mir neu erworbenen Land zu bauen. STIMMT DAS??? Wenn ja kann man das irgendwie umgehen?
3 Antworten
Die Gemeinden können das in den Bebauungsplänen bestimmen, das ist richtig.
Genaue Auskunft bekommst Du auf dem Bauamt.
Wenn Du die beiden Grundstücke vereinigst auf einem Grundbuchblatt, dürfte sich das Problem erledigt haben.
Du kannst auch versuchen zu argumentieren, dass es mit Gartenhaus und Garage bereits bebaut ist.
Sollte doch eigentlich geht, das jeder Bauland kaufen kann ohne darauf zu bauen... Am Besten bei Bauamt abklären...
Kommt drauf an was in den B-Plänen steht, bzw in den Satzungen. Manchmal steht drin das gebaut werden muss. Dann reicht es das eine Fertiggarage drauf gestellt wird, die man jederzeit umsetzen kann. Manchmal steht aber auch drin, das eine Wohnbebauung stattfinden muss. Das könnte man umgehen, indem man die Grundstücke vereinigt und zusammenschreiben lässt.