Kann man die Reparatur eines geliehenen Fahrzeuges über die Mehrwertsteuer in Abzug bringen?
Ich bin Kleinunternehmer und benötige ein Fahrzeug für meine Termine. Ich leihe mir des öfteren ein Auto, wenn meines zur Reparatur ist. Wenn das geliehene Fahrzeug, während ich es nutze kaputt geht (wie geschehen) und ich die Rechnung für den entstandenen Schaden zahle, kann ich dann diese Rechnung auch mehrwertsteuerrechtlich geltend machen? Mein eigenes Auto läuft als Betriebsfahrzeug.
1 Antwort
Ich meine, dass du auch als Kleinunternehmer die Option hast für die MWSt. Wenn die Reparaturrechnung für das geliehende Fahrzeug auf deinen Namen bzw. deine "Firma" ausgestellt wird, dann kannst du die Rechnung als Betriebsausgabe geltend machen. Gleichzeitig brauchst du eine vertragliche Vereinbarung mit demjenigen, dem das Auto gehört, dass du es zu diesen Konditionen nutzen darfst (Schließlich stehen auf der Rechnung andere Fahrzeugdaten). Ggf. musst du - wenn die Vereinbarung nur mündlich bestanden hat - dies schriftlich fixieren und auf das korrekte Datum dieser Vereinbarung achten.