Kann man die Erbschaft eines Hauses mit lebenslangen Wohnrecht vor dem Tod der Eltern nutzen?

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Hallo Stoffl, Du erlebst gerade den Unterschied zwischen Vermögen und Liquidität ... Genau dasselbe Problem erfahren viele Rentner, welche ihre Altersvorsorge einseitig auf ihr Haus ausrichten und am Ende viel Vermögen, aber wenig Cash haben.

Eines möchte ich vorab einmal klären: Wenn man ein Haus mit einer Schuld belastet, gehört es deswegen noch lange nicht der Bank. Das Haus ist lediglich eine Sicherheit für die Schuld. Sollte die Schuld nicht bedient werden können, so geht das Haus nicht in das Eigentum der Bank über, sondern ein allfälliger Verkaufserlös geht bis zur maximalen Höhe des Schuldbriefes an die Bank.

Daraus ergibt sich, dass es theoretisch gut möglich ist, dass Du eine Bank finden könntest, welche bereit ist die Tilgung Deiner Schuld (auf der Wohnung) gegen zusätzliche Sicherheiten auszusetzen. Das Haus (der Eltern) könnte eine solche Sicherheit sein. Allerdings ist die Höhe der Sicherheit nicht 350K, sondern je nach Alter der Eltern deutlich tiefer (weil das Haus ja noch eine Weile nicht verkauft werden kann). Ausserdem müsste noch geklärt werden wann Du das Haus überschrieben bekommen hast. Unter Umständen stehst Du noch in einer Art Haftungsverhältnis, falls Deine Eltern im Zuge eines Pflegefalles zum Sozialfall werden würden. Dann würde man wohl feststellen, dass der vorzeitige Übertrag des Eigenheims ein Vertrag zu Lasten Dritter gewesen ist und Du bis zur Höhe des Vermögensvorteils weiter haftest. Auch dies würde den Wert des Hauses als Sicherheit natürlich schmälern, ja eine Verwendung weitestgehend unmöglich machen.

Wenn Du also die Schuld auf Deiner Wohnung weiter abzahlst, dann hast Du am Ende auf jeden Fall den Vorteil über zusätzlich Cash-Reserven als Altersvorsorge zu verfügen. Ein nicht kleiner Vorteil.

Du wirst keine 350000 Euro Kredit bekommen. Aber die Hälfte dürfte kein Probem sein. Du kannst dasHaus auch verkaufen.

Das Haus ist leer 350000 Euro wert, das Wohnrecht reduziert das um die zu erwartende Restlebenszeit.

Dein Eltern können das Geschenk wegen groben Undank zurückverlangen

Du kannst doch heute schon das Haus verkaufen - allerdings wirst Du Abschläge beim Verkaufspreis wegen des eingetragenene Wohnrechts machen müssen. Natürlich kannst Du das Haus auch heute schon beleihen, aber auch hier wirst Du bei der Beleihungshöhe Abstriche machen müssen.

Wenn Du alerdings glaubst, die Bank würde das Haus von Dir erwerben, damit Du den Kredit für Deine Eigentumswohnung nicht mehr bedienen mußt - das wird nicht funktionieren.

Stoffi: Theoretisch ist vieles möglich, in praxi so gut wie gar nichts. Deine Eltern haben dir das Eigentum an dem Grundstück gegen Einräumung eines Wohnrechts übertragen. Sei froh darüber und lamentiere nicht. Sie hätten es auch verkaufen und den Kaufpreis ausgeben können.

Ob das Grundstück so ohne weiteres verkäuflich ist, wage ich zu bezweifeln. Zum einen wird kaum jemand ein Haus erwerben wollen, das er 20 oder 30 Jahre lang (= Lebenserwartung deiner Eltern) wirtschaftlich nicht nutzten kann und zum anderen könnte es sein, dass für deine Eltern im Falle der Veräußerung ein unentgeltliches Rückübertragungsrecht besteht.

Die Frage, ob dir gegen die Verpfändung des Grundstücks an die die ETW finanzierende Bank - im Grundbuchrang nach dem Wohnrecht - eine Tilgungsaussetzung gewährt wird, kann nur die Bank beantworten. Und ob die Aussetzung der Tilgung deine Liquidität wesentlich begünstigt, kannst nur du beurteilen. Von den zusätzlichen Kosten der Verpfändung einmal ganz abgesehen.

Und noch eins: Die Bank wird nur dann Eigentümer des von ihr belasteten Grundstücks oder der ETW, wenn sie einem drohenden Forderungsausfall bei einer Zwangsversteigerung dadurch begegnet, in dem sie selbst mitbietet und ihr auch der Zuschlag erteilt wird. Diesen Vorgang nennt man Rettungserwerb: Die Bank erwirbt zur Rettung ihrer Forderung das Objekt, nimmt es in den eigenen Grundstückbestand und wartet auf bessere Verkaufschancen.