Kann man Devisenwechselgebühren, die bei einer Dienstreise entstanden, von der Steuer absetzen?

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1 Antwort

Fremdwährungskosten, die im Zusammenhang mit Reisekosten anfallen, können auch geltend gemacht werden - entweder mit der Reisekostenabrechnung oder als Werbungskosten (wenn keine Erstattung durch den Arbeitgeber erfolgt). Dies sind z.B. Kreditkartenkosten für die Abrechnung von Fremdwährungsbeträgen, anteilige Wechselgebühren oder Kommissionen beim Devisentausch.

Zahlst Du ein Hotel mit 200.000 RWF und Visa berechnet dafür 1,5% Gebühr für den Auslandseinsatz, so ist der EUR-Betrag incl. der Gebühren der Betrag der Hotelkosten.

Wechselst Du 100 EUR in 100.000 RWF und zahlst dafür 2.000 RWF Kommission, so bekommst Du nur 98.000 RWF, d.h. das Taxi für 10.000 RWF kostet dann 10,20 EUR.

Hebst Du am Geldautomat 100 EUR in RWF ab und bekommst dafür abzüglich Automaten- und Fremdwährungsgebühren nur 95.000 RWF, so wären dienstliche Ausgaben aus diesem Betrag mit einem schlechten Umrechnungskurs 950 RWF : 1 EUR anzusetzen.

Zahlst Du damit im Restaurant, ist das irrelevant, da dies der privaten Lebensführung zuzurechnen ist - es sei denn, es war ein dienstliches Essen, das wiederum steuerlich relevant ist (als Reisekostenausgabe oder Werbungskosten).

Danke! Der Arbeitgeber erstattete mir die Reisekosten ohne Fremdwährungswechselgebühren.

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@MdAyq1l

Dann setzt Du unter Hinweis auf die entsprechenden Reisekostenabrechnungen, die ja den dienstlichen Zweck der Hauptausgaben belegen, die Fremdwährungskosten als weitere Werbungskosten an. Selbständige und Unternehmen können solche Kosten als "Kosten des Geldverkehrs" auch geltend machen.

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