Kann man der Gebäudefläche (900 qm) einen anderen Bodenrichtwert zurechenen als der Freifläche (2.000 qm)?
4 Antworten
Die Bewertung erfolgt immer danach, ob Land als Bauland ausgewiesen ist, oder eben nicht.
Ein Grundstück ist immer danach zu bewerten, wie man es nutzen darf.
Eventuell noch interessant:
In steuerlicher Hinsicht verliert ein Grundstück an Wert, sobald es bebaut ist.
Die Begründung des BFH: Wenn ein Grundstück bebaut ist, verliert es die Möglichkeit bebaut zu werden.
Der Bodenrichtwert ist nichts anderes als ein RICHTWERT.
Viel wichtiger ist der aktuelle Verkehrswert/Marktwert!
Beispiel:
Ich verkaufe gerade ein Grundstück.
Bodenrichtwert: 800 Euro m²
Ich habe einen Käufer, der zahlt mir für dieses Grundstück aufgrund der Lage: 1200 Euro m²
Du siehst, der Unterschied kann gewaltig ausfallen!
Ähnliche Erfahrung: Bodenrichtwert 450 Euro/qm, jüngst veräussert für 620.
venneform
Der Wert der unbebauten Freifläche (z B.Hinterland, Garten) beträgt nur einen Bruchteil des Wertes der bebauten oder zu bebauenden Fläche.
Im übrigen empfehle ich, sich vorab über die Bedeutung des Bodenrichtwerts zu informieren. Er ist teilsweise durch den akt. Marktwert längst überholt.
Lesenswert: https://de.bergfuerst.com/ratgeber/bodenrichtwert
Kommt drauf an.
Eine ausführliche Sachverhaltsschilderumg wäre schon erforderlich, um etwas Substanzielles beitragen zu können.