Hallo liebe Community,
ich habe seit dem 01.02.2015 ein Gewerbe am laufen und hätte jetzt eine Frage zu meinen Belegen der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. der Umsatzsteuererklärung die in einem Jahr fällig ist.
Ich handle in meinem Gewerbe mit Bitcoins und weiß jetzt nicht ganz wie ich meine Beschaffungen/Einkäufe belegen muss, sodass es dem Finanzamt ausreicht. (zum Verständnis Bitcoin ist eine Online-Crypto-Währung)
- Wofür muss ich Belege bereitstellen?
- Muss ich beim Einkauf von Bitcoins die Mehrwertsteuer berechnen?
Zu 1.:
Mein Geschäftsprozess ist wie folgt:
- Ich kaufe mir Bitcoins
- Ich tausche bzw. kaufe mir mit diesen Bitcoins Softwareprodukte
- Ich verkaufe die Software über Ebay
Beim ersten Schritt kann ich noch belegen woher ich die Bitcoins bekomme und somit auch steuerlich geltend machen. Für den zweiten Schritt habe ich allerdings keine Belege. Ich kann nicht nachweisen wer mir die Software gegen Bitcoins tauscht ! Und drittens ist ja klar muss ich Rechnungen selber ausstellen.
Im Internet finde ich nun Artikel wie diesen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoin---f228068.html
In dem steht das ich für den 2. Schritt auch keine Belege benötige, aber ist das wirklich so, dass ich nicht belegen muss wie ich die Softwareprodukte beschafft habe? (egal ob Vorsteueranmeldung oder die jährliche Umsatzsteuererklärung?)
Wie seht ihr die Sache ?
Zu 2.:
Ich kaufe über bitcoin.de meine Bitcoins von meist Privatpersonen ein und weiß jetzt nicht ganz ob das Netto- oder Bruttoeinkäufe sind.
Wenn Unklarheiten bestehen dann bitte fragen!
Mit freundlichen Grüßen
PlatinX
Ps.: Das Geschäft läuft schon, also wie soll ich nun vorgehen?