Kann man arbeitsrechtliche Beratung steuerlich geltend machen?

2 Antworten

Diese Kosten sind einkunftsbezogene Werbungskosten in der Anlage N. Sie wirken sich natürlich nur dann steuermindernd aus, wenn die Werbungskosten insgesamt (einschl. der Entfernungspauschale) den Pauschbetrag von € 920 übersteigen.

Ja, die Prüfung eines Anstellungsvertrags ist beruflich veranlaßt.

Nicht nur die Anwaltskosten für arbeitsgerichtliche Prozess sind abzugsfähig, sondern auch die Beratung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986