Kann man an seinen Pfleger vererben?

1 Antwort

Wenn die alte Dame ein Testament macht: "Herr XYZ der mich lange Zeit gepflegt hat, soll mein Universalerbe sein." dann bekommt er die Hälfte des Erbes, weil der gesetzliche Erbe der Sohn ist (100 % Erbe) und als Pflichtteil Anspruch auf 50 % des gesetzlichen Erbes hat.