Kann man an seinen Pfleger vererben?
Mein Nachbar ist arbeitsloser Krankenpfleger und pflegt eine alte und kranke Dame, die nicht ins Heim möchte, schon seit sehr langer Zeit unentgeldlich. Nun hat er mir erzählt, dsass die alte Dame ihm ihr Vermögen vermachen möchte. Ich gönne ihm das, da er ja schon so lange so viel für die alte Dame tut. Aber ich frage mích, ob das mit dem vererben so einfach geht. Es gibt da nämlich noch einen erwachsenen Sohn, der sich nicht kümmert, da er in Australien lebt. Hat mein Nachbar überhaupt Chancen zu erben? Auch, wenn die Dame noch ein Testament machen würde?
1 Antwort

Wenn die alte Dame ein Testament macht: "Herr XYZ der mich lange Zeit gepflegt hat, soll mein Universalerbe sein." dann bekommt er die Hälfte des Erbes, weil der gesetzliche Erbe der Sohn ist (100 % Erbe) und als Pflichtteil Anspruch auf 50 % des gesetzlichen Erbes hat.