kann man als Überlebender eines Berliner Testaments Vermögen verschenken wie man will?
wie ist dass denn genau:. wenn man ein Berliner Testament macht und auch angibt, wer den Rest nach dem Tod beider Eheleute bekommt. Darf man dann als Überlebender nicht mehr einfach so an jemand anderen verschenken, wenn man das will? Meine Schwester behauptet das, glaub ich aber nicht.
1 Antwort

BEi einem Berliner Testament, gibt es zwei Möglichkeiten:
Die Kinder (Pflichtteilsberechtigten) stimmen zu. Dann kann der überlebende ncihts machen, weil er sonst die Vereinbarung udn die Rechte der Kinder, die ja die Zustimmung im Vertrauen auf das (NAch-)Erbe, unterlaufen würde.
Die Kinder haben nicht zugestimmt. Dann haben die ein Pflichtteil erhalten udn der Erbe ist damit frei über das Erbe zu bestimmen. Der erneute Plichtteilsanspruch beleibt aber natürlich erhalten.