Kann man als Mieter die Kosten für eine Putzfrau bei der Steuer absetzen?
Ich bin es nochmal. Ich habe noch eine Frage zur Putzfrau:
Stimmt es, dass man als Mieter die Kosten für eine Putzfrau bei der Steuer absetzen kann? Kann ich die Kosten für die Putzfrau absetzen, die ich mit der NK-Rechnung zu zahlen habe?
2 Antworten

Ja, 20% davon werden als haushaltnahe Dienstleistung (selbst googeln bitte!) direkt vom angefallenen/zu zahlenden Steuerbetrag abgezogen. Und nicht nur der Arbeitslohn der Putzfee, sondern auch von Arbeitszeit und Anfahrtskosten sämtlicher Handwerkstätigkeiten im Lauf des Kalenderjahres, inklusive Kaminkehrer.
Wende Dich an Deine Hausverwaltung. Die müssen Dir eine Bescheinigung über haushaltnahe DL - auf Deine Wohnung bezogen - ausstellen. Dabei ist es egal, ob Du Mieter oder Eigentümer bist. Diese Kosten trägst Du in Deinen Steuererklärungsvordrucken ein, das Finanzamt nimmt 20% davon und ziehts von Deiner Steuer ab. Lohnt sich allemal, auch wenn die Hausverwaltung für die Bescheinigung vermutl. eine Gebühr verlangt (meist so um 5 Euro)

Ja. Alle Details in http://kuerzer.de/hndl2010, insb. Textziffer 24.
PS: Ich dachte, Du wolltest diese Kosten nicht tragen?

Der vorstehende Link wurde von einem Pressedienst gekapert und zweckentfremdet. Hier der neue Link zum BMF-Schreiben vom 15.02.2010: http://kuerzer.de/BMF100215