Kann man als Mieter die Kosten für eine Putzfrau bei der Steuer absetzen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, 20% davon werden als haushaltnahe Dienstleistung (selbst googeln bitte!) direkt vom angefallenen/zu zahlenden Steuerbetrag abgezogen. Und nicht nur der Arbeitslohn der Putzfee, sondern auch von Arbeitszeit und Anfahrtskosten sämtlicher Handwerkstätigkeiten im Lauf des Kalenderjahres, inklusive Kaminkehrer.

Wende Dich an Deine Hausverwaltung. Die müssen Dir eine Bescheinigung über haushaltnahe DL - auf Deine Wohnung bezogen - ausstellen. Dabei ist es egal, ob Du Mieter oder Eigentümer bist. Diese Kosten trägst Du in Deinen Steuererklärungsvordrucken ein, das Finanzamt nimmt 20% davon und ziehts von Deiner Steuer ab. Lohnt sich allemal, auch wenn die Hausverwaltung für die Bescheinigung vermutl. eine Gebühr verlangt (meist so um 5 Euro)

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