Kann man Abschleppkosten auch in Raten abstottern?

1 Antwort

Einen rechtlichen Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Wenn sich das Abschleppunternehmen darauf einlässt, dann nur aus Kulanz. Ich denke allerdings schon, dass man im Einzalfall darüber verhandeln kann und auch auf das Verständnis des Abschleppunternehmens setzen kann. Aber zustimen muss er sicherlich nicht.